Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen die der Jörg Möller Computerservice, Baasstr. 30, 45357 Essen, für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn Jörg Möller Computerservice ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.
Vertragsschluß
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden ausschließlich erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
- Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
- Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so können wir vom Angebot bzw. Auftrag zurücktreten.
- Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten z.T. in englischer Sprache abgefaßt.
Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist.
Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur, wenn dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde. - Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen, aufgrund fehlender FTZ(FZZ) Zulassung, der Anschluß an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung, insbesondere aus dem verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
Lieferung
- Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
- Liefertermine und –fristen, welche verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
- Lieferfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden
- Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des §950BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware.
- Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
- Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
- Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl einen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist, die in unserem Eigentum stehende Ware, vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
Gewährleistung
- Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes (insbesondere Hard- und Software), sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern, oder Ersatz durch Austausch zu leisten.
Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in gleicher Weise Gewähr, wie für den Liefergegenstand. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängig machen des Vertrags zu verlangen. - Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann, oder auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die, durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen, oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, entstanden sind.
- Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe, oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
- Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte, oder das gesamte System, besteht. Das gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsfähig wird.
- Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeglicher Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.
- Bei der von uns gelieferten Software haften wir nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten.
Schadenersatz
- Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.
- Ausgenommen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz, des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens, beschränkt.
- Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen.
Bei Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, oder ist diese älter als 2 Tage, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt. - Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten – ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen, und ohne diese zu sichern – löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten, hat der Kunde selbst sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei.
- Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldatenträger der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit, wie wir diesen vorsätzlich verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, originalverpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen, und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.
Sonstige Vereinbarungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten, im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.